Wie kann ich Personalkosten in den DB einrechnen?

Ausgangslage:

Sie haben Verkaufspreis und Gestehungskosten in nahezu allen Verkaufsvorgängen auf Positionsebene und damit Ihren DB1 errechnet.

Fragestellung:

Wie kann ich a) tatsächliche oder b) gemittelte Personalaufwände als Reduktion des DB1 ermitteln und einbeziehen?

Lösungsansatz A:

Sie ermitteln die tatsächlichen Aufwände pro Angebots-, Lieferschein-, Rechnungsbelegerstellung und weisen diese Kosten dem Beleg zu.
Geteilt durch die Anzahl der Positionen ergibt das einen relativ genauen Wert, der Ihren DB auf Positionsebene vermindert.

Vorteil: höchste Genauigkeit
Nachteil: hoher bis sehr hoher Aufwand.

Lösungsansatz B:

Sie setzen einen Wert fest:
In der Belegbearbeitung (Neuanlage Beleg, Drucken, Verschicken, Bearbeiten von Reklamationen, etc) fallen pro Beleg
X Euro Kosten an.
Dieser Wert kann im DWH einkalkuliert werden.

Vorteil: kaum Aufwand
Nachteil: relativ ungenau

Lösungsansatz C:

Sie ermitteln die jährliche Anzahl von Belegen, Positionen bezogen auf Auftrag, Lieferschein und Rechnung
oder einfacher nur den Rechnungen.
Sie ermitteln die Anzahl der an diesen Tätigkeiten beteiligten Personen und die Personalkosten summiert auf das Jahr.
Der Quotient ergibt Ihnen die Summe Personalkosten / Summe aller Belege oder Personalkosten / 1 Beleg.

Ca) Sie mitteln die Durchschnittsanzahl Positionen pro Beleg.
(Anzahl aller Belegpositionen / Anzahl Belege (eines Jahres) )
Sie teilen den Wert “Personalkosten / 1 Beleg” durch die durchschnittliche Anzahl der Positionen pro Beleg (z.B. 3)
Damit haben Sie den durchschnittlichen Personalkostenanteil pro Rechnungsposition.

Beispielrechnung:
Angenommen Sie ermitteln in einer Position 10 € Verkauf, 7€ Kosten => DB1 = 3€ oder 30%.
Sie haben 10 MA in der Sachbearbeitung und